Wohngenossenschaft
Die Wohngenossenschaft fördert ihre Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Versorgung. Sie ermöglicht nachbarschaftliches Wohnen und eine nachhaltige Einbindung in das Wohnquartier. Und das bei größtmöglichem Freiraum für eigenverantwortliches Handeln.
Umgesetzt wird dies durch die Beteiligung jedes Einzelnen, der gemeinschaftlich Eigentümer des Ganzen ist. Eine Genossenschaftswohnung ist eigentumsähnlich und fast so flexibel wie eine Mietwohnung. Alles gehört allen: Ideen von Anschaffungen werden zusammen besprochen, argumentiert und entschieden. Mit dieser Idee der Selbsthilfe und Solidarität finden sich Menschen zusammen, um gemeinschaftliche Ziele zu erreichen und gemeinsame Wege zu gehen.
Wie funktioniert das praktisch?
Es sind von der Idee bis zum Einzug viele Schritte notwendig. Einige Meilensteine listen wir hier auf.
- Eine gut durchdachte Wirtschaftlichkeit ist das Fundament des Projekts. Die Finanzierung wird mit Eigen- und Fremdkapital sowie Förderung erstellt und darauf aufbauend die Wirtschaftlichkeit mit der Liquiditätsplanung und Berechnung des Nutzungsentgelts. In der Wirtschaftlichkeit sind alle finanziellen Aspekte, unter anderem auch Rücklagen für anfallende Reparaturen oder evtl. Nutzungsausfälle eingeplant und mit Banken verhandelte Darlehen und Förderungen berücksichtigt.
- Die Genossenschaft wird in Abstimmung mit dem Genossenschaftsverband gegründet.
- Die Wohnungen werden mit Fachplanern und Unternehmern geplant, ausgeschrieben und in Auftrag gegeben. Sozial geförderte Wohnungen können mit Wohnungen des freien Wohnungsmarktes gemischt angeboten werden, so dass nach außen keine Unterschiede gemacht werden.
- Mitglieder werden geworben.
- Um Mitglied zu werden, müssen Geschäftsanteile gezeichnet werden, evtl. kann ein einmaliges Eintrittsgeld anfallen.
- Nur wer auch Mitglied der eG ist, kann einen Nutzungsvertrag einer Wohngenossenschaft unterzeichnen und vom Dauernutzungsrecht partizipieren.
- Je nach gewählter Wohnungsgröße wird die Höhe der zu zahlenden Einlage berechnet.
- Die Summe aller gezeichneten Geschäftsanteile entspricht dem Eigenkapital der Wohngenossenschaft.
- Monatlich fallen ein Nutzungsentgelt (entspricht Miete) und Nebenkosten an. Hiervon können Darlehen der eG getilgt werden.
- Sind die Kredite des Wohnprojekts bezahlt, könnte das Nutzungsentgelt gesenkt werden. So wird dauerhaft günstiger Wohnraum geschaffen.
- Bei Auszug aus der Wohngenossenschaft kündigt das Mitglied seine Anteile.
- Anteile können auch vererbt werden.